Die
Rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs
Der
Energiebedarf (EB) setzt sich aus dem Grund- (GU) und Leistungsumsatz
(LU) zusammen und lässt sich auch nach der Formel EB = GU + LU berechnen.
Liegt die Größe der Person, deren Energiebedarf berechnet
werden soll, außerhalb der Norm, oder wird eine Veränderung
des Gewichts angestrebt, so ist die Berechnung nach der obigen Formel,
unter Einbeziehung der zu leistenden Arbeit den Pauschalvorgaben der
DGE überlegen:
Übergewicht:
Liegt Übergewicht
vor, so
ist
die Energieaufnahme zu reduzieren. (Dies wird durch
Verringerung der Energiezufuhr unter Berücksichtigung der allgemeinen Ernährungsrichtlinien
und spezieller Regeln
erreicht.)
Der Energiebedarf kann abhängig vom Grad
des Übergewichts bis zu 500 kcal - 1000 kcal vermindert werden. Er
sollte jedoch zur Vermeidung von Mangelerscheinungen nicht unter 1200
kcal / Tag betragen.
Welche Gewichtsreduktion ist zu erwarten? Sie
lässt sich nach folgender Formel abschätzen:
Energiebedarf
- 100 kcal / Tag entspricht 100g Gewichtsverlust / Woche
Beispiel:
Bürokraft (d.h. leichte Arbeit), männlich, 1,65 m, 73 kg
(d.h. BMI = 27 oder Übergewicht)
Achtung!
Eine Energieeinschränkung ohne gleichzeitige Intensivierung der
körperlichen Aktivität führt zu einer Verringerung der
Muskelmasse anstatt der Fettmasse!
Untergewicht:
Bei Untergewicht muss die Energieaufnahme forciert werden,
auch wenn kein Hungergefühl vorhanden ist. Es bieten sich
unterschiedliche diätetische
Möglichkeiten an, um eine Gewichtszunahme einzuleiten.
Zunächst ist allerdings der Energiebedarf abzuschätzen:
Der Energiebedarf wird wie bei
mittelschwerer Arbeit berechnet:
Beispiel: Bürokraft (d.h. leichte Arbeit), 30
Jahre,
weiblich, 1,65 m, 48 kg, (d.h. BMI=18 oder
Untergewicht)
last update 05/2008
© Bettina
Schwiegelshohn 2001